Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.10.2018 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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