Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 29. Januar 2016, Az. 2-
Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem vom Kläger bei ihr für sein Fahrzeug der Marke1, amtliches Kennzeichen ... zu VS-Nr: ... unterhaltenen Fahrzeug-Versicherungsvertrag für den Teilkaskoschaden aus 2014 - Verbissschäden durch Mäusebefall - eintrittspflichtig ist.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt a. M., Az. 2-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt gegenüber der Beklagten die Feststellung, dass diese ihm gegenüber aus einem Fahrzeugversicherungsvertrag eintrittspflichtig ist.
Der Kläger unterhält bei der Beklagten eine KFZ-Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150,- €. Dem Versicherungsschein vom 17. September 2013 liegen die der Beklagten, Stand 1. April 2012, zugrunde. Darin ist unter Ziff. A.2.2.7 folgende Klausel enthalten:
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|