Die Berufung der Beklagten gegen das am 08. Februar 2018 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Erstattung restlicher Kosten für einen Rücktransport aus dem Ausland mit einem Charterflugzeug. Sie unterhält seit 1994 bei der Beklagten eine Auslandsreise - Krankenversicherung.
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