I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 23.03.2018 - Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 5.630,49 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 21.11.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.410,98 € festgesetzt.
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