Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 02.06.2017, Aktenzeichen
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München I ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.
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