Die Berufung der Beklagten und der Streithelferin der Beklagten gegen das am 28. Juli 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Beklagten zur Last. Die Kosten der Streithilfe trägt die Streithelferin der Beklagten.
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