I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 11. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Düsseldorf vom 28. Dezember 2007 - 11 O 564/04 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 15.465,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins-satz seit dem 03. November 2004 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen der ersten In-stanz trägt die Beklagte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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