Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.09.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Köln -
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
1. 2. 1. 2.
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