I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 17.11.2016 -
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 19.630 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um die Versicherungssumme aus einer sogenannten Versicherung auf den Heiratsfall.
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