Die Beschwerden des Vormunds und des Beteiligten E vom 14.11.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Bochum vom 20.10.2016 werden zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; eine außergerichtliche Kostenerstattung findet nicht statt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Bezogen auf den guineischen Staatsangehörigen E, geb. am ##.##.1998, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 15.05.2014 - Az.
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