Einbeziehung von Ansprüchen gegen den eine Unfallverletzung behandelnden Arzt bei einem Abfindungsvergleich über Ansprüche wegen Gesundheitsschäden
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2000 - Aktenzeichen 8 U 105/99
DRsp Nr. 2003/16293
Einbeziehung von Ansprüchen gegen den eine Unfallverletzung behandelnden Arzt bei einem Abfindungsvergleich über Ansprüche wegen Gesundheitsschäden
»Ein Abfindungsvergleich zwischen dem Unfallverursacher und dem Unfallgeschädigten kann auch Ansprüche des Unfallgeschädigten gegen den die Unfallverletzung behandelnden Arzt abgelten, wenn der Arzt und der Unfallverursacher als Gesamtschuldner ersatzverpflichtet sind.«