Eigenes Schadensrisiko eines Verkehrsteilnehmers, der eine polizeiliche Verfolgung herausfordert
OLG Celle, Urteil vom 02.11.2000 - Aktenzeichen 14 U 281/99
DRsp Nr. 2003/16249
Eigenes Schadensrisiko eines Verkehrsteilnehmers, der eine polizeiliche Verfolgung herausfordert
Ein Verkehrsteilnehmer, der die Verfolgung durch eine Polizeistreife herausfordert, hat selbst keinen Schadensersatzanspruch wegen des Schadens aus einem Unfall, zu dem es bei der - als Anwendung unmittelbaren Zwangs gerechtfertigten - Verfolgung vorhersehbar kommt.