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Rechtsprechung
2004
Sonstige
OLG
OLG Thüringen
OLG Thüringen - Beschluss vom 03.11.2004
1 Ss 204/04
Normen:
StPO
§
244
Abs.
4
Satz 1 ;
OWiG
§
77
Abs.
2
Nr.
1
;
Fundstellen:
DAR 2005, 464
VRS 108, 371
Vorinstanzen:
AG Gera - 450 Js 201276/04 - 6 Owi - 03.06.2004,
Eigene Sachkunde des Gerichts bei Geschwindigkeitsmessung mit Lichtschrankenmessgerät
OLG Thüringen,
Beschluss
vom 03.11.2004
- Aktenzeichen 1 Ss 204/04
DRsp Nr. 2005/2167
Eigene Sachkunde des Gerichts bei Geschwindigkeitsmessung mit Lichtschrankenmessgerät
»Zur Ablehnung eines Beweisantrags wegen eigener Sachkunde des Gerichts im Bußgeldverfahren (Geschwindigkeitsmessung mit Lichtschrankenmessgerät).«
Normenkette:
StPO
§
244
Abs.
4
Satz 1 ;
OWiG
§
77
Abs.
2
Nr.
1
;
Gründe:
I.
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