Die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 27. April 2018 wird zurückgewiesen.
Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert: 5.000 €
I.
Die Beteiligte zu 2 begehrt die Eintragung ihrer Mitmutterschaft für das von ihrer Ehefrau geborene Kind in das Geburtenregister.
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