1. Auf die Beschwerde der betroffenen Jugendlichen wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leipzig vom 03.12.2021 aufgehoben und der Antrag des Vaters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Vater zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.
I.
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