Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 01.04.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Königstein vom 17.02.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner zu 1. wird verpflichtet, an die Antragstellerin einen rückständigen schuldrechtlichen Ausgleichsbetrag von 17.806,96 Euro für die Zeit vom 01.04.2013 bis zum 31.05.2017 und eine laufende schuldrechtliche Ausgleichsrente von monatlich 365,26 Euro ab Juni 2017, fällig jeweils zum 1. eines jeden Monats im Voraus, zu zahlen.
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