Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Konstanz vom 7. Juli 2015 im Rechtsfolgenausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben; im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde verworfen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Konstanz zurückverwiesen.
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