Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10. Februar 2017 aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg vom 17. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.
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