Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.05.2020 verkündete Grund - Urteil des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
3.Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Klägerin macht gegen die Beklagte einen auf Vorfinanzierung gerichteten Direktanspruch geltend.
Die Klägerin, eine aus 50 Wohnungseigentümern bestehende
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|