Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 8. November 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger nimmt im Zusammenhang mit seiner Investition in ein Kapitalanlagemodell der G. AG den Beklagten auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung in Anspruch.
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