Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 19.2.2016 -
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
1.
Die zulässige Berufung hat in der Sache offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Das angefochtene Urteil entspricht der Sach- und Rechtslage. Das Landgericht die Klage abgewiesen, weil es annimmt, dass der Kläger den streitgegenständlichen Unfall vorsätzlich herbeigeführt habe. Dagegen wendet sich der Kläger ohne Erfolg
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