I.
Der Zeuge und jetzige Antragsteller W hat gegen den Beschuldigten mit Datum vom 17. Oktober 1998 Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung erstattet und zugleich Strafantrag gestellt.
Danach soll sich der Beschuldigte, wie nunmehr auch mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung vorgetragen, wegen folgenden Sachverhalts strafbar gemacht haben:
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