Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 22. März 2019 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehung der Entziehung seiner Fahrerlaubnis.
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