BVerwG - Urteil vom 29.09.1992 (1 A 26/91) - DRsp Nr. 1995/3991
BVerwG, Urteil vom 29.09.1992 - Aktenzeichen 1 A 26/91
DRsp Nr. 1995/3991
Es liegt regelmäßig kein Versicherungsgeschäft i.S.v. § 1 Abs. 1 VAG vor, wenn beim Kauf eines Kfz-Schmierölzusatzes der Verkäufer gegenüber dem Käufer hinsichtlich der verschleißmindernden Wirkung dieses Mittels eine Garantie übernimmt, die ihn verpflichtet, bei Schäden an den Aggregaten des Kfz des Käufers wegen Ausbleibens dieser Wirkung bestimmte darauf beruhende Reparaturkosten zu ersetzen.