BVerwG - Urteil vom 17.02.1981 (7 C 55.79) - DRsp Nr. 1994/6738
BVerwG, Urteil vom 17.02.1981 - Aktenzeichen 7 C 55.79
DRsp Nr. 1994/6738
A. Ob ein Fahrerlaubnisinhaber, der mit seinem Kraftfahrzeug Rauschgift geschmuggelt hat, sich dadurch als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen hat, kann nur nach einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Fahrerlaubnisinhabers uns seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit entschieden werden. B. Örtliche Unzuständigkeit der die Fahrerlaubnis entziehenden Verwaltungsbehörde begründet keinen Anspruch auf Aufhebung der Entziehungsverfügung.