BVerwG - Urteil vom 14.12.1994 (11 C 21.93) - DRsp Nr. 1996/3680
BVerwG, Urteil vom 14.12.1994 - Aktenzeichen 11 C 21.93
DRsp Nr. 1996/3680
1. § 27 Abs. 1 S. 1 StVZO verbietet nicht, daß ein Kraftrad mit zwei Leistungsstufen ausgestattet ist.2. Bietet ein Kraftrad die Möglichkeit, mittels eines Umschalthebels auf einen Teil der Motorleistung zu verzichten, so liegt darin keine im Rahmen des § 5 Abs. 1 S. 1 StVZO beachtliche Leistungsbeschränkung.