BVerwG - Urteil vom 06.03.1981 (11 B 80 A. 1093) - DRsp Nr. 1994/6735
BVerwG, Urteil vom 06.03.1981 - Aktenzeichen 11 B 80 A. 1093
DRsp Nr. 1994/6735
Wird ein Anhänger für vier Jahre vermietet, wobei der Mieter sämtliche Kosten einschließlich der Wartung, Instandsetzung, Versicherung und einer etwa zu erhebenden Kraftfahrzeugsteuer trägt und über die Verwendung des Fahrzeugs bestimmt, so ist nicht zweifelhaft, daß während der Mietzeit allein der Mieter Halter auch im Sinne von § 27StVZO ist.