BVerwG - Beschluß vom 18.03.1994 (11 B 76.93) - DRsp Nr. 1995/9551
BVerwG, Beschluß vom 18.03.1994 - Aktenzeichen 11 B 76.93
DRsp Nr. 1995/9551
Zur Frage, unter welchen Umständen sich aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein Anspruch darauf ergeben kann, daß der Eintrag über eine Fahrerlaubnisentziehung in der Führerscheinkartei (§ 10 Abs. 2 Satz 2 StVZO) gelöscht wird.