BVerwG - 27.01.1994 (2 C 6.93) - DRsp Nr. 1996/3830
BVerwG, vom 27.01.1994 - Aktenzeichen 2 C 6.93
DRsp Nr. 1996/3830
Verursacht ein Beamter bei dienstlicher Benutzung seines Kfz einen Verkehrsunfall, so zählt der Rabattverlust in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zu dem vom Dienstherrn zu ersetzenden Sachschaden.