Das Verfahren wird eingestellt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24. Juni 2020 -
Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz fallen dem Beklagten zur Last. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Der Streitwert wird auf 3.600.- Euro festgesetzt.
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