Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06.02.2014 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.855,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.01.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten erster Instanz tragen der Kläger 95 % und die Beklagte 5 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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