Bindung nach Ausübung des Wahlrechts zwischen Reparatur und Ersatzwagenbeschaffung
OLG Celle, Urteil vom 17.03.1994 - Aktenzeichen 14 U 74/93
DRsp Nr. 1995/4982
Bindung nach Ausübung des Wahlrechts zwischen Reparatur und Ersatzwagenbeschaffung
Der wegen eines Unfallschadens ersatzberechtigte Kraftfahrzeughalter, der sich bei der Wahl zwischen Reparatur und Ersatzwagenbeschaffung für die Anschaffung eines Ersatzwagen entschieden hat, ist an diesen Abrechnungsweg gebunden, kann also nicht nachträglich Schadensregulierung auf Reparaturkostenbasis verlangen.