BGH - Urteil vom 10.04.1986 (4 StR 691/85) - DRsp Nr. 1994/4354
BGH, Urteil vom 10.04.1986 - Aktenzeichen 4 StR 691/85
DRsp Nr. 1994/4354
Ist der Angeklagte zügig auf den noch mindestens 10 Meter entfernten, zur Festnahme berechtigten und entschlossenen Begleiter, der von ihm Bestohlenen ohne Vorbereitung eines Brems- oder Ausweichmanövers zugefahren und hat er diesen mindestens in eine erhebliche Lebensgefahr gebracht, erfüllt er den Tatbestand des § 315b Abs. 1 Nr. 3StGB.