Das Landgericht hat die Angeklagten wegen vorsätzlichen Vollrausches verurteilt, und zwar den Angeklagten Z zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und den Angeklagten R zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten; die Vollstreckung der Strafen hat es zur Bewährung ausgesetzt. Die auf Verfahrensrügen und die Sachrüge gestützten Revisionen der Staatsanwaltschaft bleiben ohne Erfolg.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|