BGH - Beschluß vom 17.03.1994 (4 StR 4/94) - DRsp Nr. 1994/3445
BGH, Beschluß vom 17.03.1994 - Aktenzeichen 4 StR 4/94
DRsp Nr. 1994/3445
Bei einer Straßenverkehrsgefährdung mit tödlichen Unfallfolgen wird die Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung häufig näher liegen als deren Bewilligung; ausgeschlossen ist sie indes nicht.