BGH - Beschluß vom 10.04.1975 (4 StR 93/75) - DRsp Nr. 1994/5520
BGH, Beschluß vom 10.04.1975 - Aktenzeichen 4 StR 93/75
DRsp Nr. 1994/5520
Ist die Belehrung des Angeklagten darüber, daß statt einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs eine vorsätzliche angenommen werden könne, unterblieben, so liegt ein Verstoß gegen §265 Abs. 1 StPO vor.