BGH - Beschluß vom 09.01.1992 (4 StR 607/91) - DRsp Nr. 1994/3974
BGH, Beschluß vom 09.01.1992 - Aktenzeichen 4 StR 607/91
DRsp Nr. 1994/3974
Der Tatrichter hat sich nicht mit allen für die Überzeugungsbildung wesentlichen Umständen auseinandergesetzt. Ein Kraftfahrer, der sich durch riskante Fahrmanöver die Flucht erzwingt, vertraut in der Regel darauf, der Kontrahent werde unter dem Eindruck des sich nähernden Fahrzeugs die Fahrspur räumen.