BGH - Beschluß vom 08.07.1980 (5 StR 686/79) - DRsp Nr. 1994/5132
BGH, Beschluß vom 08.07.1980 - Aktenzeichen 5 StR 686/79
DRsp Nr. 1994/5132
»Hat das Amtsgericht den Betroffenen darauf hingewiesen, daß die im Bußgeldbescheid bezeichnete Tat als Straftat gewürdigt werden könne, so kann er seinen Einspruch gegen diesen Bußgeldbescheid nicht mehr zurücknehmen.«