Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Norden vom 26.11.2020 wird vom rechtsunterzeichnenden Einzelrichter zur Fortbildung des Rechts zugelassen
Die Rechtsbeschwerde wird vom rechtsunterzeichnenden Einzelrichter auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das vorbezeichneten Urteil wird mit der Maßgabe, dass die Geldbuße auf 35 € reduziert wird, als unbegründet verworfen.
Die Kosten der Rechtsbeschwerde hat die Betroffene zu tragen. Jedoch wird die Gebühr um 1/3 ermäßigt. Die Landeskasse hat der Betroffenen 1/3 der ihr im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
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