Beweiswürdigung bei durch Radarmessung festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen
BayObLG, Beschluß vom 17.07.1986 - Aktenzeichen 2 ObOWi 129/86
DRsp Nr. 1998/9558
Beweiswürdigung bei durch Radarmessung festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen
Bei einer durch Radarmessung festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung muß das Urteil erkennen lassen, daß geprüft wurde, ob das Radargerät noch gültig geeicht war, die Polizeibeamten es auf seine Funktionsfähigkeit überprüft hatten und daß die zulässige Geräteabweichung (plus/minus 3 km/h bei Meßwerten bis 100 km/h, plus/minus 3% bei Meßwerten über 100 km/h) mit einem entsprechenden Abzug von der gemessenen Geschwindigkeit berücksichtigt worden ist.