Beweislast; Beschädigung eines Kraftfahrzeugs in einer Autowaschanlage
OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2002 - Aktenzeichen 12 U 170/01
DRsp Nr. 2003/16428
Beweislast; Beschädigung eines Kraftfahrzeugs in einer Autowaschanlage
1. Beweislast für Ersatzansprüche wegen Beschädigung eines Kraftfahrzeugs beim Durchlaufen einer Autowaschanlage.2. Keine Ausnahme von der grundsätzlichen Beweislast des betroffenen Fahrzeugeigentümers für Pflichtverletzung und Schadensursache in Fällen der Fahrzeugbeschädigung durch einen anderen Wagen.