Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
BGH, Urteil vom 14.12.1993 - Aktenzeichen VI ZR 271/92
DRsp Nr. 1994/1168
Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
»Der Beweis des ersten Anscheins ist auch bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten geboten, die wie Schutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften typischen Gefährdungen entgegenwirken sollen, wenn sich in dem Schadensfall gerade diejenige Gefahr verwirklicht, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden soll.«