1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 23.06.2015 -
März 2014 bis Februar 2015 952,20 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 79,35 Euro und
ab 01.04.2014 und aus weiteren 79,35 Euro zum 01. des jeweils folgenden Monats bis einschließlich Abrechnungsmonat Februar 2015 und
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