Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 18.11.2016 (Az.:
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Höhe der der klagenden Partei geschuldeten betrieblichen Altersversorgung.
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