OLG Hamm, Urteil vom 16.03.1992 - Aktenzeichen 13 U 228/91
DRsp Nr. 1993/3997
Besichtigungsrecht des Haftpflichtversicherers
Der Geschädigte, der bei Totalschaden für die Verwertung des Unfallfahrzeugs sorgt, muß vor der Veräußerung zum sachverständig geschätzten Preis dem gegnerischen Haftpflichtversicherer Gelegenheit zu kurzfristiger Besichtigung des »Wracks« geben.