Die Beschwerde des Landes Niedersachsen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Göttingen - Nachlassgericht - vom 19. Dezember 2018 -
Gerichtsgebühren werden für das Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren nicht erhoben; das Land Niedersachsen hat dem Nachlasspfleger die zur Durchführung des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens notwendigen Aufwendungen zu ersetzen.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 82,31 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Festsetzung der Nachlasspflegervergütung im Falle eines "teilmittellosen" Nachlasses.
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