OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 18.02.2021
3 M 279/20
Normen:
StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 46 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Halle, vom 23.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 B 406/20

Beschwerde gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter dem Einfluss von Methamphetamin und Amphetamin

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.02.2021 - Aktenzeichen 3 M 279/20

DRsp Nr. 2021/5864

Beschwerde gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter dem Einfluss von Methamphetamin und Amphetamin

Normenkette:

StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 46 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I. Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die mit der Beschwerdebegründung vorgebrachten Einwände, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, greifen nicht durch.