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Rechtsprechung
1995
Sonstige
OLG
OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf - Urteil vom 03.07.1995
1 U 134/94
Normen:
BGB
§
847
;
Fundstellen:
DRsp I(147)321b
MDR 1996, 591
NJW-RR 1996, 927
NZV 1995, 449
SP 1996, 45
VRS 90, 161
VersR 1996, 984
Beschränkung des Schmerzensgeldes auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum
OLG Düsseldorf,
Urteil
vom 03.07.1995
- Aktenzeichen 1 U 134/94
DRsp Nr. 1996/29156
Beschränkung des Schmerzensgeldes auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum
»Der Verletzte kann sein Schmerzensgeldbegehren nicht auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum beschränken.«
Normenkette:
BGB
§
847
;
Fundstellen
DRsp I(147)321b
MDR 1996, 591
NJW-RR 1996, 927
NZV 1995, 449
SP 1996, 45
VRS 90, 161
VersR 1996, 984
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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