Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2020 zum Aktenzeichen 2-
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 5.829,18 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. Mai 2019 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin € 480,20 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligem Basiszinssatz seit dem 10. Dezember 2019 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 % zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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