1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Tübingen vom 23. September 2009 im Rechtsfolgenausspruch
a u f g e h o b e n .
2. Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu der
Geldbuße von 160,-- €
verurteilt.
Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, im öffentlichen Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
3. Die weiter gehende Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird als unbegründet
v e r w o r f e n .
4. Von den Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und den insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Betroffenen tragen die Staatskasse ein und er selbst zwei Drittel.
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